Wir sind eine Mitglieder-Gewerkschaft. Wir diskutieren und lernen zusammen. Und wir setzen unsere Ideen zusammen um. Wir helfen uns gegenseitig. Dafür sammeln wir Wissen und Werkzeuge rund um die Schichtplanung. Unsere Schichtplan-Fibel wächst so Stück um Stück.
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Sylvia Bühler, Heute Bundesfachbereichsleiterin des ver.di-FB3 „Gesundheit, Soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen“ |
Pia Wolf,
Betriebsrätin aus Herdecke |
Uschi Röhrig,
Betriebsrätin aus Köln, stellv. Vorsitzende des FB3 NRW![]() |
Stand Oktober 2014, 36 Seiten zum Download (570 kb).
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Fragenbuch .
⊗ Schichtplan-Fibel extra
Und dazu noch Bereitschaftsdienst?
• 17.04.– 19.04.2023 Thüringen – BZ Saalfeld
Die Arbeit mit Patientinnen und Klienten belastet körperlich und oft auch psychisch. Dennoch verlangen manche Arbeitgeber, dass die Beschäftigten über ihre regelmäßige Zeitschuld hinaus im Betrieb bleiben - jederzeit bereit, bei Bedarf die Arbeit aufzunehmen.
In den OPs, Laboren und Röntgenabteilungen wächst die Unzufriedenheit. Denn manche arbeiten in den Bereitschaftsdienst hinein, kommen über Nacht kaum zur Ruhe oder schlafen dort deutlich schlechter als zu Hause. Und viele ahnen: Das alles geht nicht mit rechten Dingen zu.
⊗ Alternative Arbeitszeitmodelle – attraktives Beispiel: Rufbereitschaft
⊗ Hürden des Bereitschaftsdienstes: Pausen, Alleinarbeit, Nachtarbeit und die sich daraus ergebenden Maßnahmen zum Gesundheitsschutz
⊗ Erfassung von Belastung und Auslastung im Bereitschaftsdienst
⊗ Regelungslücken: Feiertage, Vorfesttage, Kombination mit Überstunden
⊗ Vergütung: Zusätzliches Geld oder Arbeitszeitverkürzung
⊗ Individuelle Ausnahmen bei der Heranziehung zum Dienst
⊗ Vorschläge, um Veränderungsprozesse anzustoßen
⊗ Gesetzliche und tarifliche Regelungssperren und -öffnungen?
Referent: Tobias Michel
⊗ Schichtplan-Fibel extra
Übergriffe auf die Freizeit
• 05.–07.06.2023 in Niedersachsen | Walsrode
Wie die Beschäftigten vor Übergriffen auf die Freizeit geschützt werden können
Die Bedeutung von Freizeit nimmt zu. Für die Kolleginnen und Kollegen genauso wie auch für deren Arbeitgeber. Für eine verlässliche Lebensplanung braucht es Schichtpläne, die – rechtzeitig angeordnet – die vertraglichen Ansprüche und die Wünsche widerspiegeln. Die Wirklichkeit aber sieht anders aus: Die eingeplanten Pausen werden je nach Arbeitsanfall verschoben oder widerrufen; das Schichtende verrutscht früher oder später; alle paar Tage folgen neue Angebote für Planänderungen und Schichtwechsel.
Anhand kleiner Fallbeispiele untersuchen wir, wie die betriebliche Interessenvertretung die Kolleginnen und Kollegen vor Übergriffen auf ihre Freizeit schützen kann. Und wir diskutieren, inwiefern ´intelligente Ausfallkonzepte´ ent- oder belasten.
⊗ Verbindlichkeit der Schichtpläne: Für Arbeitgeber, die betriebliche Interessenvertretung, die Beschäftigten
⊗ Planergänzungen: Mehrarbeit und Überstunden
⊗ Planänderungen: Schichtwechsel, Arbeit an planfreien Tagen
⊗ Ankündigungsfristen, Zeit- und Gruppendruck
⊗ Gesundheitliche und soziale Folgen der Übergriffe
⊗ Erhöhte Schutzwirkung durch betriebliche Vereinbarungen
⊗ Zwangsmaßnahmen gegen gesetz- und vertragswidrige Übergriffe
Referent: Tobias Michel
⊗ Schichtplan-Fibel extra
Pausen als Hebel zur Entlastung
• 18.–20.09.2023 in Mosbach
Pausen verlängern in jedem Fall die betriebliche Anwesenheit der Beschäftigten, ihre Erholungswirkung aber ist in vielen Fällen fraglich. Häufig werden Pausen im Tagesabauf eingeschoben, wenn das Arbeitsaufkommen es gerade zulässt. Insbesondere in den schlecht besetzten Schichten, am Wochenende, nachts oder im Bereitschaftsdienst verzichten Beschäftigte bereitwillig auf ihre Pausen.
Deshalb empfielt die Arbeitswissenschaft Arbeitgebern, geregelte Pausen zu organisieren. Das aber fällt vielen von ihnen aus vielerlei Gründen schwer. Also kümmert sich die Interessenvertretung besser selbst darum. Anhand von Fallbeispielen und Regelungsvorschlägen untersuchen wir, unter welchen Umständen Pausen für die Kolleginnen und Kollegen eine stärkende, entlastende Wirkung entfalten und erarbeiten uns Wege, bessere Pausenregeln durchzusetzen.
⊗ Gesetzliche Pflichten der Arbeitgeber
⊗ Arbeitswissenschaftlicher Stand zur Erholungswirkung (Kurzpausen mit begrenzter Wirkung)
⊗ Lage und Länge der Pausen
⊗ Pausenräume als soziale Kristallisationspunkte
⊗ Bezahlte Pausen, Pausen als Arbeitszeit
⊗ Mindestbesetzungen und Dokumentationspflichten des Arbeitgebers
⊗ Mitbestimmung der Pausen in den einzelnen Dienstplänen
Referent: Tobias Michel