Zum LinkInhaltsverzeichnis

Abschnitt II Arbeitszeit

§ 7 Sonderformen der Arbeit

(9) 1Erhöhungsstunden sind die nach Link§ 6 Abs. 1a vereinbarten Arbeitsstunden, die über die regelmäßige durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit von Vollbeschäftigten (Link§ 6 Abs. 1) hinausgehen. 2Erhöhungsstunden sind keine Überstunden nach Absatz 7 und 8.

Bunter VogelHinweis des Bearbeiters zu Erhöhungsstunden

Die individuell vereinbarte wochendurchschnittliche Zeitschuld steigt.
Doch es bleiben

• deren Verteilung auf fünf der sieben Wochentage! (Link§ 6 Abs. 1 Satz 3)

• das kollektivrechtlich vereinbarte Arbeitszeitmodell

• das kollektivrechtlich vereinbarten Beginn und Ende der Schichten


Zur Vergütung gibt es in Link§ 8 Abs. 7 Sonderregeln.
Siehe auch unseren linkRechner für Tabellenentgelt, Zulagen und Zeitzuschläge.

Zum LinkInhaltsverzeichnis