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Abschnitt II Arbeitszeit

§ Abschnitt II Arbeitszeit

Protokollerklärung zu § 9:
Diese Regelung gilt nicht für Wechselschicht- und Schichtarbeit.

Bunter VogelHinweis des Bearbeiters

Zur Protokollerklärung zu § 9

nicht für Wechselschicht- und Schichtarbeit
Schichtarbeit und Wechselschichtarbeit sind besonderen Belastungen.
Die Verlängerung der Dauer der wochendurchschnittlichen Arbeitszeit kürzt die verbleibende Freizeit; auch das belastet.
Diese beiden Belastungen dürfen nicht kombiniert bzw kumuliert werden!

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