Hinweis des Bearbeiters
Zur Protokollerklärung zu § 9
nicht für Wechselschicht- und Schichtarbeit
Schichtarbeit und Wechselschichtarbeit sind besonderen Belastungen.
Die Verlängerung der Dauer der wochendurchschnittlichen Arbeitszeit kürzt die verbleibende Freizeit; auch das belastet.
Diese beiden Belastungen dürfen nicht kombiniert bzw kumuliert werden!