TVöD angelehnt,
Personalrat
Schichtdienst 365 Tage/Jahr und 24 Stunden/Tag.
Pro Schicht ein Mitarbeiter, 5 Mitarbeiter insgesamt.
Urlaubsvertretung untereinander.
Der normale Rhythmus
Montag bis Sonntag frei
Montag bis Freitag Spätschicht
Samstag bis Donnerstag frei
Freitag bis Sonntag Frühschicht (Sa u. So. 12h)
Montag bis Donnerstag Nachtschicht
Freitag bis Sonntag frei
Montag bis Donnerstag Frühschicht
Freitag bis Sonntag Nachtschicht (Sa u. So 12h)
Es darf immer nur einer von uns Urlaub machen und die, die normalerweise frei haben, müssen dann diese Schichten übernehmen.
Es kommen da seltsame Schichtfolgen zustande.
Die so aussieht.
Montag bis Donnerstag frei
Freitag Frühschicht
Samstag u. Sonntag frei
Montag bis Freitag Spätschicht
Samstag frei
Sonntag Frühschicht
Montag, Dienstag Nachtschicht
Mittwoch, Donnerstag frei
Freitag bis Sonntag Frühschicht
Montag bis Donnerstag Nachtschicht
Freitag bis Sonntag frei
Montag bis Donnerstag Frühschicht
Freitag bis Sonntag Nachtschicht
Montag bis Donnerstag frei
Freitag Frühschicht
Samstag und Sonntag frei.
Das ist ein ziemliches hin und her.
Im Frühjahr machen wir Minus-Stunden, im Sommer durch die Urlaubsvertretung machen wir Plus-Stunden. Im Herbst machen wir dann wieder minus Stunden damit das Stundenkonto sich wieder bei Null beläuft.
Das sind doch geplante Überstunden, ist das überhaupt zulässig?
Wie viel Stunden darf man ohne Wochenendruhe arbeiten?
:
Das Entgeltfortzahlungsgesetz regelt in § 5 dieAnzeige- und Nachweispflichten
(1) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen.
Dein Arbeitgeber ist eine gGmbH. Sie wird durch natürliche Personen vertreten (Geschäftsführung). Diese delegieren diese Aufgabe weiter nach unten - auf "Empfangsboten". Vielleicht hat also die Arbeitgeberin mit der MAV geregelt (betriebliche Ordnung), wer an Stelle des Arbeitgebers konkret zu informieren ist.
Du hast Dich ebenfalls eines Boten bedient (Kollege), um die Informationen "Damien ist arbeitsunfähig für mindestens eine Woche" ausrichten zu lassen. Du haftest für dessen Zuverlässigkeit. Und Du müsstest im Streitfall sogar nachweisen, obund wann die Botschaft ausgerichtet wurde.
Da hat eine elektronische Nachricht (gleicher Inhalt) an die Personalleitung / Vorgesetzte mit Aufforderung der 'Empfangsbestätigung' ein paar Vorteile. Das funktioniert gut, wenn etwa die Personalleitung / Vorgesetzte eine eMail-Adresse / WhatsUp etc. veröffentlicht. Oft gibt es ein Fax-Gerät genau für solche Zwecke. Notfalls ereicht es auch, eine gute Freundin ruft die Vorgesetzte an und richtet aus, während Du dem zuhörst (Zeuge).
Die Mitteilung an den Arbeitgeber musst Du unverzüglich abgegeben - also, sobald Dir die Arbeitsunfähigkeit klar wird. Du darfst nicht verzögern und warten, bis Deine Vorgesetzten wach und erreichbar sind. Sonst würde z.B. der falsche Kalendertag als AU-Beginntag dokumentiert und der Arbeitgeberin drohte eine (kleiner) Vermögensschaden. Deshalb solltest Du die irrtümlichen Anweisungen Deiner Vorgesetzten freundlich korrigieren -
"Ich werde eventuelle Arbeitsunfähigkeiten zukünftig unverzüglich - so wie im Gesetz vorgeschrieben - in Ihren Machtbereich mitteilen. Ich werde Ihnen aber nicht zumuten, dazu pausenlos 24/7 bereitzustehen."