Dienstplan Wunsch oder nicht?
Kreuznacher Diakonie, AVR.DD, MAV MVG.EKD
Wir schreiben unseren Dienstplan seit 5 Monaten selbst. Ich sehe das es ein „Wunschplan“ ist da man sich ja wünscht so zu arbeiten wie man es selbst einträgt.
Unsere Stellvertretung sieht das anderes. Es wäre kein Wunschplan und er sei nicht verbindlich.
Und es kommt vor das sowohl Kollegen als auch Leitung ohne Info einfach eingetragene Dienste abändern. Klar der Dienstplan ist noch nicht fest aber ohne Info einfach ändern, ist das ok?

Das mit dem Wunschbuch klappt. "Eingetragen" sind Wünsche.
Jetzt braucht er aber noch das Einverständnis Eurer MAV. Die muss - vom Vorgesetzten - vollständig informiert werden. "Thunfisch will da Spätschicht, da wären wir morgens unterbesetzt, deshalb soll er Frühschicht arbeiten." Erst danach kann die MAV diesem Plan zustimmen, muss es aber nicht. Warum sollte sie sich über Eure Wünsche hinwegsetzen?
Das muss Euer Vorgesetzter nun noch üben.