Schichtplanung Grenzen aktiv werden verdi
Bunter Vogel Bunter Vogel

Buch der 100 Fragen

Arbeitsrecht ist konkret!
Tarif oder AVRzusatz Tarif oder AVR
→ TVöD BTK, TVöD BTB, TV-L,
→ TV AWO, BAT.
→ Die AVR der Caritas behandeln sehr ungleich.
    Gib daher den Beruf an und die
    Branche — Krankenhaus, Pflege, SuE, Arzt
→ AVR.DD (vormals AVR DW EKD), BAT-KF
Genaue Angabe oder tariflos.
?
Schicht- und Nachtarbeit?
Wer zusatzWer vertritt Dich?
Betriebsrat, Personalrat, MAV, schutzlos.
vertritt Dich?

Ohne diese Mindestangaben können wir wenig raten!

Buch der 100 Fragen

Deine Frage:

[1]

Thunfisch
Frage # 10
19.03.2026 | 12:26
Dienstplan Wunsch oder nicht?
Kreuznacher Diakonie, AVR.DD, MAV MVG.EKD

Wir schreiben unseren Dienstplan seit 5 Monaten selbst. Ich sehe das es ein „Wunschplan“ ist da man sich ja wünscht so zu arbeiten wie man es selbst einträgt.
Unsere Stellvertretung sieht das anderes. Es wäre kein Wunschplan und er sei nicht verbindlich.

Und es kommt vor das sowohl Kollegen als auch Leitung ohne Info einfach eingetragene Dienste abändern. Klar der Dienstplan ist noch nicht fest aber ohne Info einfach ändern, ist das ok?

Bunter Vogel Antwort:

mag ich Schön, wenn in einem kirchlichen Betrieb zum normalen Arbeitsrecht gefunden wird. Die Wünsche der Beschäftigten samt deren oft schutzwürdigen Gründen sind zu erforschen, gegen betriebliche Interessen abzuwägen (§ 106 GewO) und - nach dem Erlangen des Einverständnis der MAV - verbindlich anzuordnen.
Das mit dem Wunschbuch klappt. "Eingetragen" sind Wünsche.
wütend Der Betrieb will manchmal anders entscheiden.

Jetzt braucht er aber noch das Einverständnis Eurer MAV. Die muss - vom Vorgesetzten - vollständig informiert werden. "Thunfisch will da Spätschicht, da wären wir morgens unterbesetzt, deshalb soll er Frühschicht arbeiten." Erst danach kann die MAV diesem Plan zustimmen, muss es aber nicht. Warum sollte sie sich über Eure Wünsche hinwegsetzen?
Zunge Du musst erst arbeiten, wenn ein informierte Zustimmung der MAV vorliegt.

mag ich § 315 BGB schreibt vor: "(2) Die Bestimmung erfolgt durch Erklärung gegenüber dem anderen Teil."
Das muss Euer Vorgesetzter nun noch üben.
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Zaubermaus
Frage # 9
17.03.2026 | 15:16
TV-L,? Interessenvertretung, Wechselschichtarbeit
Zum Wechselschichturlaub

Betrifft die zusätzlichen Urlaubstage für die Wechselschicht.
Nach meiner Kenntnis gibt es alle 2 Monate, unter Voraussetzung dass 3 unterschiedliche Dienste im Laufe jeden Monats incl. 2 Nachtdienste abgeleistet wurden, einen zusätzlichen Urlaubstag. Das bedeutet, ich kann mit meiner Wechselschicht, und nur durch die Wechselschicht 6 zusätzliche Urlaubstage pro Jahr generieren???
So habe ich es im Internet laut TV-L recherchiert. Des Weitern würde mich interessieren, ob Schultage also AW2, dem dritten Dienst an der Stelle gleichgestellt sind?
Ich habe das Gefühl, dass seit kurzer Zeit andere Informationen in unserem Bereich mitgeteilt werden.

Bunter Vogel Antwort:

Stern § 27 TV-L regelt -
(2) Beschäftigte, die ständig Wechselschichtarbeit nach § 7 Absatz 1 {....} leisten und denen die Zulage nach § 8 Absatz 7 Satz 1 {Beschäftigte, die ständig Wechselschichtarbeit leisten, erhalten eine Wechselschichtzulage von 105 Euro monatlich.} zusteht, erhalten einen Arbeitstag Zusatzurlaub
a) bei Wechselschichtarbeit für je zwei zusammenhängende Monate ...


Stern § 43 TV-L (Stand 2025) ergänzt dies unter Nummer 7:
(7) ... Ab dem Kalenderjahr 2022 wird für je zwei Tage Zusatzurlaubsanspruch nach Absatz 2 Buchstabe a ein zusätzlicher Tag Zusatzurlaub gewährt.
(8) 1Soweit Zusatzurlaub für ständige Wechselschichtarbeit zusteht, wird abweichend von Absatz 4 Satz 1 Zusatzurlaub nach diesem Tarifvertrag und sonstigen Bestimmungen mit Ausnahme von § 208 SGB IX nur bis zu insgesamt sieben Arbeitstagen im Kalenderjahr 2020, acht Arbeitstagen im Kalenderjahr 2021 und neun Arbeitstagen ab dem Kalenderjahr 2022 gewährt. 2Im Übrigen gilt § 27 Absatz 4 entsprechend.


Du schaust nicht auf den Dienstplan, sondern auf Deine Entgeltabrechnung. Stand Dir die Wechselschichtzulage zu? Dann zählt dieser Monat.

Dir steht also nach zwei Monaten Wechselschichtarbeit ein Tag Zusatzurlaub zu.
Zwei solche Zusatzurlaubstage werden automatisch um einen Zusatz-Zusatzzurlaubstag erweitert.

"Pro Jahr" könnten zunächst aus November und Dezember des Vorjahres am 1. Januar ein ZUsatzuralubstag entstehen. Vielleicht hast Du auch im September / Oktober davor so einen Zusatzurlaubstag erworben. Dann tritt am 1, Januar ein Zusatz-Zusatzurlaubstag hinzu.

Im selben Jahr konnten so fünf weitere Zusatzurlaubstage hinzukommen und zwei weitere Zusatz-Zusatzurlaubstage.
mag ich Gesamt sind so neun zusätzliche Urlaubstage erreichbar.

Zunge Mit Schule, AW2 und "Gleichstellung" kennt sich die Schichtplan-Fibel nichts aus.
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Martina
Frage # 8
06.03.2026 | 07:40
Streichen der Wechselschicht erlaubt?

Ein Kollege soll aus der Wechselschicht genommen werden auf Grund seiner hohen Krankheitstage. Er soll nur noch Frühschichten leisten.
Darf der Arbeitgeber so handeln?
Für den Kollegen bedeutet das finanzielle Einbußen und weniger Urlaubstage.
Es gilt der TVöD-K.
Ich selber bin Betriebsrätin und brauche einen Rat.

Bunter Vogel Antwort:

Die Schichtplan-Fibel beschränkt sich auf die Bearbeitung der Probleme rund um die Arbeitszeit.
Wir beschränken uns im Buch der 100 Fragen auf Probleme und Sorgen der Beschäftigten mit Schichtplänen und Arbeitszeiten. Deine Mitbestimmungsfrage wurde dazu als linkNach-Hilfe-Ruf erkannt und behandelt.
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Iris
Frage # 7
04.03.2026 | 18:53
AVR Caritas Bayern Anlage 32 , MAV MAVO, Schichtarbeit, ambulante Pflege, Teilzeit
Nachtrag zu Frage #6

wenn die Regelung zu Mehrarbeit und Überstunden rechtsunwirksam bleibt, heißt dies, dass die Überstunden ausbezahlt werden müssen?

Und da diese Regelung rechtsunwirksam ist, kann das auch heißen, weil das gesamte 7 Seiten umfassende Konstrukt miteinander verbunden ist, dass die gesamte Dienstvereinbarung ungültig ist? Oder gilt die Regelung in Bezug auf die Minusstunden und deren Ausgleichszeitraum?

Bunter Vogel Antwort:

teuflisch Über die Folge einer in Teilen rechtswidrigen Dienstvereinbarung und einer rechtswidrigen betrieblichen Praxis können alle nur rätseln.
Stern Das linkNachweisgesetz verspricht Dir in § 2 Nummer 8 bis 10 transparente und voraussehbare Arbeitsbedingungen. Die kannst Du einfordern.
wütend Geld lässt sich damit kaum erzwingen. Und Du solltest nicht mehr Stunden arbeiten, als Du schriftlich vereinbart hast. Schau also in Deinen Arbeitsvertrag, ob Du sowohl Mehrarbeit als auch Überstunden (beides erkennst Du an der zusätzlichen Vergütung auf Deinem Girokonto) zugestimmt hast.
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Iris
Frage # 6
04.03.2026 | 14:49
AVR Caritas Bayern Anlage 32 , MAV MAVO, Schichtarbeit, ambulante Pflege, Teilzeit

Nachtrag zur Frage #5
§ 4 Ausgleichszeitraum
1) Ab dem 1. Oktober 2022 beginnt für jeden unter den Geltungsbereich fallenden Mitarbeitenden unserer Einrichtung eine individuelle flexible Nulllinie. Mit erneutem Erreichen bzw. Unterschreiten der Nulllinie beginnt der Ausgleichszeitraum neu. Der Ausgleichszeitraum kann maximal 52 Wochen betragen. Mit Erreichen des maximalen Ausgleichszeitraums werden bestehende Plusstunden ausbezahlt. Die Stunden, für die rechnerisch noch keine Zuschläge ausbezahlt wurden, werden dann mit Zuschlag vergütet und mit der nächsten Gehaltsabrechnung, spätestens mit der übernächsten Gehaltsabrechnung ausbezahlt. Mit Minusstunden wird entsprechend §6 (9) &(10) dieser Vereinbarung verfahren.
(2) Innerhalb des Ausgleichszeitraums können entstehende Plusstunden bis zu einer Höchstgrenze des dreifachen vertraglich vereinbarten wöchentlichen Stundensolls des Mitarbeitenden und entstehende Minusstunden bis zu einer Höchstgrenze des einfachen vertraglich vereinbarten wöchentlichen Stundensolls des Mitarbeitenden über- bzw. unterplant werden.
3) Alle Plus- und Minusstunden werden in einem Stundenkonto nach § 5 dieser DV geführt. Die Führung des Stundenkontos findet im Dienstplan über Soll-Ist-Vergleich durch den Nachweis der aktuellen Stunden statt.


In diesem Zusammenhang erwähne ich noch
§ 6 Plusstunden / Minusstunden

1) Mehrarbeit und Überstunden fallen unter den allgemeinen Begriff der Plusstunden. Plusstunden sind also Stunden, die über die vereinbarte Arbeitszeit hinaus spontan oder geplant geleistet werden (vgl. AVR Anlage 5 (1); Anlage 32 § 2). Sie werden zusammen mit den Minusstunden im Stundenkonto geführt und gegeneinander verrechnet.


Kann nicht glauben, dass dies zulässig sein soll. Müssen mir die 42 Überstunden vom Oktober 2025 abzüglich der 15 bereits Ausgezahlten nun noch ausbezahlt werden, oder sind diese verloren? Welche Rolle spielt hierbei der § 293 BGB ?

Bunter Vogel Antwort:

teuflisch Deine MAV hat eine maximal-verschlechternde Dienstvereinbarung zu Deinen Lasten abgeschlossen. Grusel.

nicht gut Die Regelung zu Mehrarbeit und Überstunden bleibt rechtsunwirksam, weil sie gegen die AVR verstößt. Die MAV darf nicht in die AVR eingreifen sondern sie nur ausgestalten.

Zunge Dir bleibt nur, in jedem Monat Deine Chefin darum zu bitten Dir offenzulegen, wann Dein - individueller Ausgleichszeitraum ("Nulllinie") begonnen hat, wann also Deine persönlichen 52 Wochen frühestens enden und damit ein Vergütungsanspruch entsteht.

"Annahmeverzug" entstünde frühestens bei Unterplanung am Ende Deines "individuellen" Ausgleichszeitraums.
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Iris
Frage # 5
03.03.2026 | 15:35
AVR Caritas Bayern Anlage 32 , MAV MAVO, Schichtarbeit, ambulante Pflege, Teilzeit

Hatte im Oktober 2025 42 Überstunden (müssten eigentlich Mehrarbeitsstunden heißen) im Jahreskonto. Wollte mir die "Überstunden" ausbezahlen lassen, die Pflegedienstleiterin meinte dann, ich solle mir erstmal 15 Stunden auszahlen lassen zu Ende Dezember, weil zu Ende November sowieso das Weihnachtsgeld ausgezahlt wird und sich das steuerlich nicht rentiert. Wollte mir dann doch 20 Stunden auszahlen lassen und habe das auch mitgeteilt. Zu Ende Dezember wurden mir dann nur 15 Stunden ausbezahlt. Im Januar und Februar wurde ich dann weit unter meinem Soll geplant. Im Januar 2026 hatte ich dann 12 Minusstunden wegen zu kurzer Dienste (Patientenrückgang) und zu wenigen Arbeitstagen und im Februar waren es 24 Minusstunden. Diese wurden mit meinen Überstunden gegengerechnet. Habe mich beschwert, da ich die restlichen Überstunden ausbezahlt haben wollte. Diese Überstunden sind nun nicht mehr da. Es gibt eine Dienstvereinbarung, die es erlaubt, das Arbeitszeitkonto auf diese Art und Weise zu führen, heißt es. Der Arbeitgeber darf aufgrund dieser Dienstvereinbarung, im Arbeitszeitkonto Minusstunden die der vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit entsprechen, auflaufen lassen und mit den Überstunden gegenrechnen. In meinem Dienstvertrag steht aber, dass Mehrarbeitsstunden zu vergüten sind.
Was ist rechtens?

Bunter Vogel Antwort:

Die linkAVR Caritas bestimmen in § 2 nur den Rahmen für den Ausgleichszeitraum für den Durchschnitt Deiner - individuell vereinbarten - wöchentlichen Arbeitszeit. Aus dem nun für Dich entscheidenden § 6 Abs 2 wird deutlich, dass die Arbeitgeberin und die MAV diesen Zeitraum zunächst in der Länge (eine Woche bis zu viele Monate) und in deren Lage (Beginn und Ende) jeweils "festlegen":
Stern (2) Für Arbeitsstunden, die keine Überstunden sind und die aus dienstlichen oder betrieblichen Gründen nicht innerhalb des nach § 2 Abs. 2 Satz 1 oder 2 festgelegten Zeitraums mit Freizeit ausgeglichen werden, erhält der Mitarbeiter je Stunde 100 v. H. des auf eine Stunde entfallenden Anteils des Tabellenentgelts der jeweiligen Entgeltgruppe und Stufe.

nicht gut Bis zum Ende des Ausgleichszeitraums steht Dir noch nichts zu. Frag also in der Personalabteilung / bei der MAV, was diese festgelegt haben.
mag ich Ist das Ende erreicht, bekommst Du alles, was Du zuviel gearbeitet hast, ausgezahlt.
Manchmal hat die Arbeitgeberin den Ausgleichszeitraum nicht festgelegt. Dann steht Dir am Ende jedes Dienstplans die Auszahlung vom "mehr" zu. "Weniger" verfällt (Pech für den Chef).
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Sandison
Frage # 4
26.02.2026 | 08:42
Dienstplan, davon lösgelöster Hintergrunddienstplan
AVR, ? Interessenvertretung

Bei uns im Betrieb gibt es einen regulären Dienstplan, davon losgelöst gibt es auch noch einen Hintergrunddienstplan( Hintergrund der plötzlichen Personalausfall planerisch kompensiert.)
Dieser Hintergrundplan plant Leute, die in der regulären Dienstplanung auch schon geplant sind.
Also es gibt dann zwei unterschiedliche Dienstpläne. Dadurch werden teils Regelungen des AVR ausgehebelt. Ich gehe davon aus, das dies so nicht rechtmäßig ist.
Wie kann ich argumentieren?

Bunter Vogel Antwort:

Dein Leben steht unter wesentlichen Vorbehalt nicht vorhersehbarer Arbeit. Die ist in linkArtikel 10 der EU Richtlinie 2019 / 1152 (in Deutschland und bei Kirchens umgesetzt in § 6 Abs. 1 ArbZG) unter besonderen Schutz gestellt.

Dein Arbeitsvertrag hat eine  AVR  in Bezug genommen. »AVR« meint Arbeitsvertragsrichtlinie; solche Richtlinien sind das Kleingedruckte für Deinen Arbeitsvertrag. Solche Richtlinien gibt es viele: AVR der Caritas - differenziert nach Anlagen, AVR.DD (früher AVR DW EKD), AVR Bayern, AVR-K, AVR KW, AVR Wue ... In jeder dieser Richtlinien finden wir andere Regeln. Wenn Du uns schreibst, was da genau bei Dir wirkt und gilt, können wir mehr raten.

Auch eine betriebliche Interessenvertretung möchten wir gerne genauer identifizieren. Denn die bestimmt ja jede Anordnung / Festlegung von Arbeitszeit mit. Und bei dem "Hintergrundplan" wird zumindest gelegentlich kurzfristig Arbeitszeit festgelegt.
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L. E.
Frage # 3
23.02.2026 | 14:50
Maximale Anzahl aufeinanderfolgende Schichten
BAT-KF, MAV MVG.EKD, Schichtarbeit

Wie viele Schichten dürfen laut BAT-KF maximal aufeinander folgen (Arbeit im Krankenhaus)?
Gibt es eine feste Vorgabe dafür?

Bunter Vogel Antwort:

lächeln Die linkLeitlinien (gemäß § 6 Abs. 1 ArbZG) führen zu der Regel: Nicht mehr als sieben Schichten in Folge.
lächeln Artikel 31 II der europäischen Grundrechtecharta (GRC) führt zudem zur Regel: In jeder Woche einmal 34 Stunden komplett frei (das "Wochenfrei").
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susi
Frage # 2
23.02.2026 | 12:07
BAT-KF, MAV MVG.EKD, Schichtarbeit

Kollege hatte Urlaub, wurde jedoch krank. Dann ist auch noch sein Vater verstorben.
Bekommt der Kollege die 2 Tage Sonderurlaub für die Beerdigung wieder?

Bunter Vogel Antwort:

Während des Urlaubs gilt: Eine gemeldete und später durch Attest nachgewiesene Arbeitsunfähigkeit bewirkt für diese Zeitspanne, dass keine der Urlaubsanspruchstage verbraucht wird. Voraussetzung für den Arbeitgeber ist also: Er muss im Plan festgelegt haben, an welchen Tagen wie viele Stunden zu arbeiten wären, falls kein Urlaub wäre.
linkBAT-KF § 28 regelt keinen Sonderurlaub, sondern "Arbeitsbefreiung"
(1) Als Fälle nach § 616 BGB, in denen Mitarbeitende unter Fortzahlung des Entgelts nach § 20 Abs. 6 im nachstehend genannten Ausmaß von der Arbeit freigestellt werden, gelten nur die folgenden Anlässe: {...}
b) Tod der Ehegattin oder des Ehegatten, eines Kindes oder Elternteils, eines Elternteils der Ehegattin oder des Ehegatten, der Ehegattin oder des Ehegatten eines Kindes. Für Lebenspartnerinnen der Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes gelten die Regelungen für Ehegattinnen und Ehegatten entsprechend. 2 Arbeitstage


Hoffentlich hat der Kollege seine Arbeitsbefreiung aus diesem Anlass noch nicht beantragt / festgelegt. Ihm stehen diese zwei Arbeitstage zeitnah zu. Darauf, ob er die Beerdigung organisiert oder die Auflösung des Hausstands oder der Versicherungen und Banken - darauf kommt es nicht an.
nicht gut Doch während beantragter und gewährter Arbeitsbefreiung muss der Kollege nicht arbeitsfähig sein. Er kann auch mit Grippe die unangenehmen Sachen teilweise erledigen.
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Thomas
Frage # 1
21.02.2026 | 10:49
Schichtzeit
TVöD BTK, Personalrat, Schichtarbeit

Wie lang darf ich am Tag arbeiten?

Bunter Vogel Antwort:

wütend Du darfst arbeiten ohne Unterlass.
mag ich Doch Dein Chef muss Deine gesetzliche Höchstarbeitszeit (10 Stunden) und Deine werktägliche Mindestruhezeit beachten.
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[1]

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