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Abschnitt II Arbeitszeit

§ 7 Sonderformen der Arbeit

(9) 1Erhöhungsstunden sind die nach Link§ 6 Abs. 1a vereinbarten Arbeitsstunden, die über die regelmäßige durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit von Vollbeschäftigten (Link§ 6 Abs. 1) hinausgehen. 2Erhöhungsstunden sind keine Überstunden nach Absatz 7 und 8.

1Erhöhungsstunden gemäß § 7 Abs. 9 sind die nach § 44 Abs. 1a vereinbarten Arbeitsstunden, die über die regelmäßige durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit von Vollbeschäftigten (§ 44 Abs. 1) und Ärztinnen und Ärzten (§ 44 Abs. 2) hinausgehen. 2Erhöhungsstunden sind keine Überstunden nach § 7 Abs. und 8.

Bunter VogelHinweis des Bearbeiters zu Erhöhungsstunden

Die individuell vereinbarte wochendurchschnittliche Zeitschuld steigt.
Doch es bleiben

● deren Verteilung auf fünf der sieben Wochentage (§ 6 Abs. 1 Satz 3)

● das kollektivrechtlich vereinbarte Arbeitszeitmodell

● der kollektivrechtlich vereinbarte Beginn und das Ende der Schichten


Zur Vergütung gibt es in § 8 Abs. 7 Sonderregeln.
💡 Siehe auch unseren Rechner für Tabellenentgelt, Zulagen und Zeitzuschläge.

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