Schichtplanung Grenzen aktiv werden verdi
Bunter Vogel Bunter Vogel

Buch der 100 Fragen

Arbeitsrecht ist konkret!
Tarif oder AVRTarif oder AVR
→ TVöD BTK, TVöD BTB, TV-L,
→ TV AWO, BAT.
→ Die AVR der Caritas behandeln sehr ungleich.
    Gib daher den Beruf an und die
    Branche — Krankenhaus, Pflege, SuE, Arzt
→ AVR.DD (vormals AVR DW EKD), BAT-KF
Genaue Angabe oder tariflos.
?
Schicht- und Nachtarbeit?
WerWer vertritt Dich?
Betriebsrat, Personalrat, MAV, schutzlos.
vertritt Dich?

Ohne diese Mindestangaben können wir wenig raten!

Buch der 100 Fragen

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Anna
Frage # 31
18.06.2026 | 12:11
FORTBILDUNG Kostenübernahme Mav Ersatzmitglied vs Inhous Schulung.
BAT-KF, MAV MVG.EKD, Schichtarbeit

Von der Personalabteilung wird die Externe Schulung MAV Grundlagenseminar kostenmäßig nicht übernommen. Könne ja intern erfolgen, Mitglieder die beim Externen Anbieter sind, geben jedoch keine Einführung. Jedoch für Andere ehrenamtliche mit entsprechenden Kostenweitergabe.
Liegt hier eine Behinderung der Mav Arbeit vor? Gibts noch Unterschiede für Ersatzmitglieder?

Bunter Vogel Antwort:

Mitbestimmungsfrage behandeln wir wenn, dann als linkNach-Hilfe-Ruf. Doch die Schichtplan-Fibel beschränkt sich auf die Bearbeitung der Probleme rund um die Arbeitszeit. Du stellst dazu keine.
§ 19 MVFG.EKD:
(3) 1Den Mitgliedern der Mitarbeitendenvertretung ist für die Teilnahme an Tagungen
und Lehrgängen, die ihnen für die Tätigkeit in der Mitarbeitendenvertretung erforderliche
Kenntnisse vermitteln, die dafür notwendige Arbeitsbefreiung ohne Minderung der Bezüge
oder des Erholungsurlaubs bis zur Dauer von insgesamt vier Wochen während einer Amts-
zeit zu gewähren. 2Berücksichtigt wird die tatsächliche zeitliche Inanspruchnahme, höchs-
tens aber bis zur täglichen Arbeitszeit Vollbeschäftigter. ... 4Die Dienststellenleitung
kann die Arbeitsbefreiung versagen, wenn dienstliche Notwendigkeiten nicht ausreichend
berücksichtigt worden sind.

§ 30 MVG.EKD
(2) 1Die durch die Tätigkeit der Mitarbeitendenvertretung entstehenden erforderlichen
Kosten trägt die Dienststelle, bei der die Mitarbeitendenvertretung gebildet ist.
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Anna
Frage # 30
16.06.2026 | 15:06
MAV

im März waren MAV-Neuwahlen.
Ich wurde ein Ersatzmitglied, werde auch regelmäßig eingeladen, wenn die Zusammenkunft ist ,auch damit Beschlüße abgestimmt werden können.
Bisher gab es kein Seminar über Grundlagen, welche Rechte und Pflichten usw..
Eine Vor und Nachbearbeitung wird uns nicht zugestanden und ein externe Schulung auch nicht. Eine Mitarbeit in Ausschüssen oder Einladungen können nur von festen Mavler wahrgenommen werden.
Ich bin in Teilzeit, muß ich im Urlaub und in meiner Freizeit an Sitzungen teilnehmen?

Bunter Vogel Antwort:

wütend MAV MVG.EKD oder MAV MAVO?
gehört als linkNach-Hilfe-Ruf nach "nebenan"

mag ich Am Freitag bekommen alle, die sich für unseren Newsletter angemeldet aheb, zugleich auch die Einladung für unseren Zoom "Amt und Arbeitszeit", am Montag den 22.06. von 10 bis 12 Uhr.

 ❍ Die MAV, nicht der Dienstgeber, entscheidet, wen sie zu welchem Seminar entsendet.
 ❍ Du entscheidest, wann und was Du im Amt tust oder lässt. Denn Du, nicht der Chef, "führst" Dein Amt.
 ❍ Zu linkAmstzeiten kannst schon mal lesen.
Zunge  ❍ Wenn Du in der Freizeit Amt ausübst, bekommst Du zum Ausgleich auf Deinen Antrag hin eine Freistellung von im Plan festgelegter Arbeitszeit. Das kann auch schön sein.
nicht gut Auch im Urlaub darfst Du Dein Amt ausüben. Oder Beschei geben, dass Du verhindert bist. Blöd: Die Gerichte haben entschieden, dass während Deines Urlaubs aber kein Anspruch auf Freizeitasugleich entstehen kann.
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Ivonne
Frage # 29
12.06.2026 | 15:21
? Tarif, Betriebsrat, Schichtarbeit, Eingliederungshilfe
Dienstplanung

Ich muss für meine Kollegen den Dienstplan erstellen. Ich benötige 2 im Frühdienst und drei im Spätdienst. Ein Rahmenplan liegt vor, mit einer Woche Frühdienst und einer Woche Spätdienst. Um die Bedarfe der Klienten abzudecken, kann ich den Rahmenplan nicht einhalten. Ich hätte sonst z.T. MA im Frühdienst und 2MA im spät, obwohl morgens keine Klienten vor Ort sind. Der Personalrat sagt, ich muss den Rahmenplan einhalten.
Ist dem so?

Bunter Vogel Antwort:

Dein Arbeitgeber informiert die Dienplanenden über das, was sie für ihre Arbeit brauchen:
Vielleicht ist das Arbeitsmuster kollektivrechtlich (mit dem Betriebsrat) vereinbart?
Vielleicht ist das Arbeitsmuster arbeitsvertraglich vereinbart (das erklärt, warum der Arbeitgeber Dir alle Arbeitsverträge bereitstellt).

Du musst keinen Rahmenplan anordnen. Der ist ja schon vereinbart.
Soll vom Rahmen abgewichen werden? Jede Änderung und jede Konkretisierung braucht die Zustimmung des Betriebsrats (§ 87 BetrVG)
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Dan
Frage # 28
08.06.2026 | 10:57
AVR Caritas Anlage 32, MAV MAVO, Schichtarbeit

Kann mein Arbeitgeber im Monatsdienstplan willkürlich meine Dienstwochenenden planen?
Er sagt, mir stände nur eine Anzahl an arbeitsfreien Sonntagen im Jahr zu , sonst nichts.
Vorher war es so das wir im Wechsel 1 Dienst Wochenende dann 1 freies usw hatten .
Ich muss doch planen können.
Kann ich das irgendwie argumentieren?

Bunter Vogel Antwort:

Die Caritas hält in linkAVR Caritas Anlage 32 Deinen Anspruch fest: Auf einen Sonntag mit Arbeitszeit folgt ein arbeitsfreier.

Die Anlage 32 hat die Caritas beim TVöD BT-B abgeschrieben. Und da findest auch linkkommentiert:
mag ich Mindestanspruch: Zwei arbeitsfreie Tage innerhalb von zwei Wochen, einer fällt auf einen Sonntag.»Arbeitsfrei« umfasst auch frei von Bereitschaftsdienst und frei von Rufdienst-Inanspruchnahmen.

lächeln Sprich mal mit Deiner MAV, die ist sicherlich schon ganz aufgeregt ...
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l.e.ulf
Frage # 27
04.06.2026 | 11:09
Rufbereitschaft

Tarifvertrag der Länder (TV-L),PR,Wechselschicht Pflege im Krankenhaus

Wenn eine reguläre Rufbereitschaft an einem Freitag von 06 Uhr bis 14 Uhr geplant ist, kann dann diese Rufbereitschaft schon an dem vorhergehenden Montag als aktiv für einen krankheitsbedingten Personalausfall eingesetzt werden?

Bunter Vogel Antwort:

§ 43 Nr. 4 zu § 7 TV-L regelt in Satz 1 und 2 -
Rufbereitschaft leisten Beschäftigte, die sich auf Anordnung des Arbeitgebers außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit an einer dem Arbeitgeber anzuzeigenden Stelle aufhalten, um auf Abruf die Arbeit aufzunehmen.
Der Arbeitgeber darf Rufbereitschaft nur anordnen, wenn erfahrungsgemäß lediglich in Ausnahmefällen Arbeit anfällt.


Manche Arbeitgeber lesen den Tarifvertrag nur oberflächlich. Sie bauen Personalreserven ab; bei überraschenden Krankmeldungen soll nun die Rufbereitschaft einspringen. Das ist tarifwidrig. Denn die Tarifparteien haben da einen Riegel vorgeschoben.
Ihr Tarifvertrag regelt nicht etwa recht einfach – »Der Arbeitgeber darf Rufbereitschaften nur ausnahmsweise in Anspruch nehmen.« Er stellt hier weitergehend auf die Arbeit selbst ab. Es macht einen Unterschied, ob bei gleichbleibendem Arbeitsanfall eine Arbeitskraft ausfällt, oder ob überraschend zusätzliche Arbeit anfällt. Beim Ausfall einer Arbeitskraft wird die Arbeit lediglich auf eine andere Beschäftigte verschoben.
lächeln Die betriebliche Interessenvertretung muss im Zuge ihrer Überwachung der Einhaltung des Tarifvertrags solchen Missbrauch verhindern.
lächeln Die einzelnen Beschäftigten können tarifwidrige Inanspruchnahmen verweigern; doch sie sollten dies vorher gemeinsam ankündigen!

Zunge Eine Inspruchnahme kann bereits frühzeitig angekündigt werden. Eventuell entfällt sie später wieder. Darum braucht es nach Beginn der Rufbereitschaft noch den Abruf, dann die Weisung, wo zu arbeiten ist, die Anfahrt (am bestem im ÖPNV) und die eigentliche Arbeitsaufgabe, abschließend die Rückfahrt. Dem eigentlichen Abruf folgt also unmittelbar Arbeitszeit (Aufnahme der Arbeit). Denn all das gehört zur Arbeitszeit.
Die Ankündigung der Inanspruchnahme ändert an diesem Ablauf nichts.

teuflisch Du kannst ja mal fragen, ob Du die gesamte Zeit seit dem "Abruf" am Montag als Arbeitsleistung eintragen sollst...
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Jana
Frage # 26
17.05.2026 | 19:19
TVDN, MAV MVG.EKD, Schichtarbeit
Urlaubsanspruch für TVDN Urlaub bei langer Krankheit

Beim gesetzlichen Urlaub aus 2025 gibt es bei langer Krankheit das Recht diesen bis März 2027 zu nehmen. Wie ist es bei dem tariflichen Urlaub, der über den gesetzlichen Anspruch hinaus geht? Laut Info des Arbeitgebers soll dieser jetzt Ende April verfallen sein.

Bunter Vogel Antwort:

TVDN § 32 Urlaub
(3) Das Urlaubsjahr ist das Kalenderjahr. Eine Übertragung in das nächste Kalenderjahr ist nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bis zum 30.04. möglich. Der übertragene Urlaub muss bis zu diesem Zeitpunkt genommen worden sein. Zwischen Arbeitgeber und Mitarbeitervertretung sind bis zum 31.10. Regelungen zum Abbau bis dahin noch nicht geplanter Urlaubstage zu treffen.

Der TVDN setzt also den gesetzlichen und den tariflichen Mehrurlaub gleich. Pech für den Chef.

Das ist wohl europarechtswidrig und es tauchen dann Fragen auf, welche das BAG bereits beantwortet hat.
» Der Arbeitgeber muss die/den Beschäftigten spätestens eine Woche nach Entstehen des Urlaubsanspruchs über diesen informieren, ihn zur Beantragung auffordern und hinweisen, dass der Anspruch andernfalls zum Jahresende untergeht.«
Merke: Spätestens am 8. Januar!
» Diese Grundsätze gelten im Hinblick auf die Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers auch für den tariflichen Mehrurlaub. Insoweit haben die Tarifvertragsparteien des TVöD den tariflichen Mehrurlaub nicht abweichend von den gesetzlichen Vorgaben geregelt. Abweichungen bestehen lediglich hinsichtlich der Dauer des Übertragungszeitraums, nicht jedoch hinsichtlich der Voraussetzungen, unter denen das Fristenregime aktiviert wird. Für einen Regelungswillen der Tarifvertragsparteien, den tariflichen Mehrurlaub abweichend von den gesetzlichen Bestimmungen zu regeln, müssen deutliche Anhaltspunkte vorliegen. Fehlen solche, ist von einem diesbezüglichen Gleichlauf des gesetzlichen Urlaubsanspruchs und des Anspruchs auf tariflichen Mehrurlaub auszugehen.«
BAG Urteil 31.01.2023 – 9 AZR 107/20

Zunächst einmal musst Du den Antrag unter Angabe Beginn und Ende stellen, Dir Deinen Urlaub (Resturlaub und Urlaub 2026) zu gewähren.
Für eine rechtswirksame Ablehnung eines Urlaubsantrags bedarf der Arbeitgeber einer Zustimmung der MAV (§ 42 k MVG.EKD). Diese wird ihm hoffentlich etwas husten!
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Anja
Frage # 25
16.05.2026 | 18:05
BAT-KF, MAV MVG.EKD, Schichtarbeit

Ich arbeite an 2 Tagen in der Woche im Seniorenheim und habe für die restlichen 3 Tage eine Freistellung.
Kann der AG verlangen, dass ich an den Tagen arbeiten muss an den ich eigentlich freigestellt bin wenn dieses Feiertage sind?

Bunter Vogel Antwort:

Frei ist etwas anderes als Freistellung. Für eine Freistellung braucht es zunächst die mitbestimmte Festlegung von Arbeitszeit in Lage und Dauer.
Beispiel: Feiertage stellen von an ihnen festgelegter Arbeitszeit frei.

lächeln Aber vielleicht meinst Du an den drei "restlichen" Tagen eine ganz andere Freistellung. Z.B. das Amt eines MAV-Mitglieds. Tatsächlich stellt Amtszeit von im Plan mitbestimmt festgelegter Arbeitszeit frei. (Während dieser Arbeitszeit musst Du dann nicht arbeiten, sondern kannst Amtstätigkeiten nachgehen).

Ein Feiertag ändert daran nichts. Denn Amtstätigkeit kann rund um die Uhr an allen Wochentagen anfallen. Nehmen wir an , es wurde Arbeitszeit auf einenDonnerstag fetsgelegt und Amtstätigkeit (vielleicht im Zuge einer pauschalen Regelungen) stellt davon frei. Nun fällt auf diesen Donnerstag ein Feiertag.
a) Der Bedarf an Amtstätigkeit wird dadurch nicht weniger. Eventuell mus diese an einem anderen Arbeitstag erledigt werden.
b) Vielleicht besteht der Arbeitgeber darauf, dass Du an diesem Tag mit Arbeit dran bist. Dann stellt Deine Amtstätigkeit Dich davon frei, Du vertritts an diesem Tag im Betrieb Interessen der Kolleginnen. Ersatzweise steht Dir nun ein freier Tag an einem anderen Arbeitstag zu.
c) Vielleicht hält sich Dein Arbeitgeber zurück und Du bleibst am Donnerstag zu Hause. Dann fällt die Amtstätigkeit auf einen anderen Deiner (zwei) Arbeitstage.

wütend Vielleicht hat die MAV aber alles durcheinander gebracht und verzichtet darauf, Deine gesamte Arbeitszeit Plan für Plan mitbestimmt auf fünf Kalendertage je Woche festzulegen. Statt Freistellung wegen Amt also abweichend vom MVG.EKD Verzicht auf Arbeitszeit /Verkürzung der Zeitschuld. Im Falschen können Chef und MAV nichts reparieren. Nehmt das zum Anlass, endlich zum Wortlaut der Kirchengesetze zurückzukehren!

Zunge Oder Du meinst etwas ganz anderes, findest aber in Deiner Frage nicht die richtigen Worte dafür ....
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Pia
Frage # 24
28.04.2026 | 16:04
Übergabe
AVR.DD, MAV MVG.EKD, Schichtarbeit, Kreuznacher Diakonie

Bei uns im Altenheim ist die Übergabe eine Katastrophe. Sie geht von normal von 21:30 bis 22:15 Uhr.

Problem ist das Kollegen und Kolleginnen gibt die spitz auf Knopf kommen, erstmal Kaffee holen, noch eine Rauchen und bis es losgeht ist es 21:40
Dann wird ständig das, was bereits erzählt wurde, wiederholt so das selbst ereignislose Zimmer 10 Minuten und länger brauchen.

Dazu kommen die ständigen Unterbrechungen von Privaten Erzählungen.

Beim letzten Mal bin ich Punkt 22:15 aufgestanden und wollte gehen, da haben sich einige beschwert das die Überhabe noch nicht zu Ende sei ( Angefangen 21:40, um 22:15 waren wir bei Zimmer 3 von 15).

Mein Chef sagte das ich unkollegial sei. Was kann ich tun?

Bunter Vogel Antwort:

Was während der Arbeitszeit passiert, bleibt Sache und Aufgabe der Arbeitgeberin.
Doch mit 22:15 Uhr hat die Arbeitgeberin das Ende der Arbeitszeit festgelegt.
Bei der Zeit darüber hinaus handelt es sich um nicht notwendige zusätzliche Arbeitszeit, weder um Mehrarbeit noch um Überstunden. Hobby?
Du kannst
lächeln gegen 21:45 ankündigen, dass Du auch heute abend pünktlich (umgezogen) nach Hause gehen wirst.
lächeln den Chef bitten, Dir mit ausdrücklicher Zustimmung der MAV ein einmalig oder dauerhaft geändertes Schichtende schriftlich anzuordnen.

Du kannst auch per Mail an die MAV (in Kopie an den Chef) fragen:
»Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Ihr bestimmt die Verteilung meiner Arbeitszeit mit, im Rahmen der Gesetze und kircheneigenen Vertragsregeln. Soll ich auch nach Ende der mit Euch festgelegten Schicht abends noch weiterarbeiten? Oder habt Ihr lediglich Vorschläge / Richtwerte mitbestimmt und mir die Bestimmung des Arbeitsende überlassen?
Mit freundlichen Grüßen ......«
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Talf
Frage # 23
20.04.2026 | 08:42
Verrechnung von Minusstunden TVÖD V
TVöD, Personalrat, Schichtarbeit
Im kommunalen Rettungsdienst des Landkreises arbeiten wir nach einem Monat im Voraus ausgegebenen Dienstplänen. Hier fallen sowohl, je nach Personalbestand, Plusstunden, alsauch Minusstunden an. Zusätzlich werden wir für bis zu zwei Verfügerdiensten/Rufbereitschaften im Monat herangezogen, welche im Dienstplan zunächst mit 12,5% der Bereithaltungszeit von 5 Stunden berücksichtigt werden. Im Falle eines Heranziehens zum Dienst ist die entsprechende volle Schicht ( 8, 16, 24 Stunden) zu leisten.
Trotz voller Stellenbesetzung wird der Bedarfsplan und damit die politisch beschlossene Vorhaltung der Fahrzeuge nicht erfüllt - wodurch für die Mitarbeitenden natürlich Minusstunden anfallen und zum anderen eine erhöhte Arbeitsbelastung für das diensthabende Personal, insbesondere in der Nacht (23h - 7h) anfällt. Die Faktorisierung wird nicht angepasst.
Dürfen die durch den Dienstplan angeordneten Minusstunden mit Plusstunden im Zeitkonto durch den Arbeitgeber verrechnet werden?
Wieviele Minusstunden im Kalenderjahr darf man mir ansammeln?
Wann, wenn überhaupt, verfallen diese?
Dürfen durch gezogene Rufbereitschaften anfallende Plusstunden mit den angeordneten Minusstunden verrechnet werden?
In unserem Fall bestimmt der Arbeitgeber derzeit, wann wir mehr arbeiten müssen und wann wir die angefallenen Plusstunden abzufeiern haben. Konkret arbeiten wir in den Ferienzeiten mehr und müssen außerhalb dieser ( bei schlechtem Wetter) zu Hause bleiben.
Vielen lieben Dank schonmal für die Rückmeldung ???!

Bunter Vogel Antwort:

Einen TVöD-V gibt es seit dem 01.01.2026 nicht mehr. Bei Euch greifen TVöD und BT-V.
Hier § 6 Abs. 1 und 2.

Ihr habt eine - im durch die Betriebsparteien in Lage und Länge festzulegenden (!) - Ausgleichszeitraum der wochendurchschnittlich bestimmte Zeitschuld. Mal arbeitet Ihr mehr, mal weniger, am festgelegten Ende gleichen sich Zeitschuld und tatsächliche Arbeitszeit aus.
Die Anlage zu § 9 bestimmt nun abweichend, dass Ihr "bis zu" mehr arbeiten müsst.
Das Beschäftigungs-Risiko des Arbeitgebers bleibt stets allein bei ihm. Wenn er auf Deine Arbeitsleistung verzichten möchte, gilt dieser Teil Deiner Zeitschuld als getilgt / geleistet.

Die Anlage zu § 9 verlangt zwingend eine Dienstvereinbarung. Die kennen wir nicht.
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Pia
Frage # 22
19.04.2026 | 20:49
Zu Frage 21

Das heißt nur wenn Leitung mich heimschickt ist das kein Minus…..

Wenn eine Vorgesetzte Kollegin das tut dann ist es Minus

Richtig verstanden ?

Bunter Vogel Antwort:

Das heißt:
Dich hat niemand, die dazu berechtigt gewesen wäre, nach Hause geschickt.
Ob noch ein Bedarf an Leistung angefallen wäre, war nicht sicher vorauszuahnen.
Du hast nicht gearbeitet.
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