TVöD angelehnt,
Personalrat
Schichtdienst 365 Tage/Jahr und 24 Stunden/Tag.
Pro Schicht ein Mitarbeiter, 5 Mitarbeiter insgesamt.
Urlaubsvertretung untereinander.
Der normale Rhythmus
Montag bis Sonntag frei
Montag bis Freitag Spätschicht
Samstag bis Donnerstag frei
Freitag bis Sonntag Frühschicht (Sa u. So. 12h)
Montag bis Donnerstag Nachtschicht
Freitag bis Sonntag frei
Montag bis Donnerstag Frühschicht
Freitag bis Sonntag Nachtschicht (Sa u. So 12h)
Es darf immer nur einer von uns Urlaub machen und die, die normalerweise frei haben, müssen dann diese Schichten übernehmen.
Es kommen da seltsame Schichtfolgen zustande.
Die so aussieht.
Montag bis Donnerstag frei
Freitag Frühschicht
Samstag u. Sonntag frei
Montag bis Freitag Spätschicht
Samstag frei
Sonntag Frühschicht
Montag, Dienstag Nachtschicht
Mittwoch, Donnerstag frei
Freitag bis Sonntag Frühschicht
Montag bis Donnerstag Nachtschicht
Freitag bis Sonntag frei
Montag bis Donnerstag Frühschicht
Freitag bis Sonntag Nachtschicht
Montag bis Donnerstag frei
Freitag Frühschicht
Samstag und Sonntag frei.
Das ist ein ziemliches hin und her.
Im Frühjahr machen wir Minus-Stunden, im Sommer durch die Urlaubsvertretung machen wir Plus-Stunden. Im Herbst machen wir dann wieder minus Stunden damit das Stundenkonto sich wieder bei Null beläuft.
Das sind doch geplante Überstunden, ist das überhaupt zulässig?
Wie viel Stunden darf man ohne Wochenendruhe arbeiten?
:
Schade, dass Du - trotz unserer ausdrücklichen Hinweise - nichts über Deine Interessenvertretung (wohl MAV) schreibst. So können wir nur etwas raten, wie Du Dir auf Dich gestellt weiterhilfst.Je nach Dienstleistungsbereich und Beruf gelten unterschiedliche Anlagen der AVR Caritas ...
Du mailst an die Personalleitung-
»Sehr geehrte Damen und Herren!
ich beantrage, von heute an in drei Monaten meine wochendurchschnittliche Zeitschuld auf 12 Prozent der Vollzeit zu verkürzen und - in ungekürzten Frühschichten - auf die Dienstage oder Mitwoche zu verteilen. Zur Leistung von Mehrarbeit, Überstunden, Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaften bin ich im Einzelfall mit meiner jeweiligen Zustimmung bereit. Anspruchsgrundlage: § 8 TzBfG.
Mit freundlichen Grüßen ....«