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Abschnitt II Arbeitszeit

§ 6 Regelmäßige Arbeitszeit

(4) Aus dringenden betrieblichen/dienstlichen Gründen kann auf der Grundlage einer Betriebs-/Dienst­ver­ein­ba­rung im Rahmen des Link§ 7 Abs. 1, 2 und des Link§ 12 ArbZG von den Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes abgewichen werden.

Besonderheiten im LinkBT-K

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