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Feiertags schufften

Im Gesundheitswesen werden Menschen auch am Feiertag versorgt — wenn es nicht anders geht.

Arbeitszeitgesetz   linkArbZG

§ 11   Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung

(3)  […] Werden Arbeitnehmer an einem Feiertag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von acht Wochen zu gewähren ist.

Am Ostersonntag und Pfingstsonntag begnügt sich die NRW-Landesregierung mit dem Schutz des Sonntags. Darum bleibt es im Geltungsbereich TVöD, TV-L und von etlichen anderen Tarifverträgen bei Feiertagsarbeit an diesen Tagen beim niedrigeren Sonntagszuschlag.


Beispiel: So ist's richtig!

Petra steht für Arbeit an diesem Montag im Plan. Dabei bleibt es.
Und auch Teilzeitbeschäftigte müssen gelegentlich an Feiertagen mit ran. Doch der Arbeitgeber darf sie nur anteilig entspechend ihrer gekürzten Arbeitszeit an solchen Belastungen beteiligen!
Für Petra bleibt in der 1.Zeile alles beim Alten. Doch statt am Donnestag zu arbeiten, kann Petra der Arbeit fern bleiben. Das »xF« dokumentiert den zeitnahen Ersatz für den Feiertag - korrekt in der zweiten Zeile. Immerhin — ein extra-langes Wochendende.

  Übertrag   Mo Di Mi Do Fr Sa So Bilanz Übertrag
Petra Pech +2,3h  Plan  F F F S x x x 30,8h -5,2h
38,5h
7,7h, 10h
   Ist        xE          
                     
F  = Frühdienst 06:00 bis 14:45 Uhr / 7,7h
S  = Spätdienst 11:45 bis 20:00 Uhr / 7,7h
xE = Freistellung für Feiertagsarbeit
        (Ersatzruhetag)


Beispiel: Ohne Arbeit - kein Ausgleich

Der folgende Plan jedoch wäre völlig falsch. Am Freitag hätte Petra sowieso Frei gehabt.
Und Freizeitausgleich ist nur denkbar, wenn an diesem Tag „ohnehin“ Arbeit in der 1. Zeile des Plans vorgesehen ist. Das wurde vom BAG linkentschieden.


  Übertrag   Mo Di Mi Do Fr Sa So Bilanz Übertrag
Petra Pech +2,3h  Plan  F F F S xE x x 30,8h -5,2h
38,5h
7,7h, 10h
   Ist                   
                     
F  = Frühdienst 06:00 bis 14:45 Uhr / 7,7h
S  = Spätdienst 11:45 bis 20:00 Uhr / 7,7h
xE = Freistellung für Feiertagsarbeit
        (Ersatzruhetag)

Ausnahme: Im TVöD-K (§ 6), TVöD-B (§ 6) und TV-L (Bereich Uniklinika) wurde das bessere „Vorabzugsprinzip” vereinbart. Dabei wird 1/5 der individuell vereinbarten Wochenarbeitszeit vom „Soll” abgezogen. Dies gilt allerdings nur für Beschäftigte, die dort in einem Schichtplan eingesetzt werden; und dieser Plan muss regelmäßige Arbeit über alle 7 Wochentage hinweg vorsehen (kontinuierlicher Betrieb).
Der Vorabzug führt für einzelne zu mehr freien Stunden; der Vorabzug umschifft die Probleme mit den 24+10 Stunden langen Ruhetagen.