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TVöD TVöD      –intensiv

Tariftexte wie der TVöD erschließen sich nicht von alleine. Doch die Personalbuchhaltungen und Softwareschmieden der AbrechnungsprogrammeHier einige Dienstplan-Programme:
TimeOffice (CSG-Pradtke); SP-Expert; Clinic-Planer; Geocon; Sieda, SAP-HR ...
sind häufig noch auf dem Stand von 2005. Manche stecken sogar noch in der Welt des BATDer Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) gilt seit 2005 statisch fort. Ebenso der B-MTG für Arbeiter/innen. fest.
Die Umsetzung der Tarife liegt also nicht unbedingt in guten Händen. Wer ihre tägliche Praxis überprüfen will, muss die Regeln verstehen. Betriebs- und Personalräte wünschen sich dazu einfache Hilfestellungen.


TVoeD
Zunächst haben wir eine online-Fassung des TVöD AT, BT-K und BT-B erstellt und kommentiert. Denn es kommt auf den Wortlaut an, auf den Zusammenhang und auf die gefundenen Klarstellungen der Arbeitsrichter:innen. Die Darstellung ist optimiert für PC, Smartphone und Tablett.
Die »Freigestellten« brauchen nun nicht jedes Rad neu erfinden. Es stehen Werkzeuge zur freien Verfügung. Insbesondere hierzu freuen wir uns über Fehlerhinweise und Verbesserungsvorschläge!

Hilfen zum Entschlüsseln

 TVöD  Absatz  Material 
§ 1 (1,2)
§ 41 BT-K
§ 41 BT-B
Geltungsbereich.
Der TVöD ordnet die Beschäftigten jeweils einem seiner sechs Besonderen Teile zu. Dabei blickt er nicht auf das Unternehmen oder den Betrieb, sondern auf die Einrichtung.
§ 2 Arbeitsvertrag, Nebenabreden, ProbezeitHinweis zu § 2 Absatz 4:
§ 30 Absatz 4 TVöD begrenzt die Probezeit bei sachgrundlosen Befristungen auf die ersten sechs Wochen.
§ 3 (3) Nebentätigkeit
§ 4 Versetzung, Abordnung, Zuweisung, Personalgestellung
§ 5 Qualifizierung
§ 6 (2)
§ 44 BT-K
§ 48 BT-K
§ 48 BT-B
Die Betriebsparteien legen die schuldrechtlichen und schutzrechtlichen Ausgleichszeiträumen in Länge und Lage fest. (Hier als Muster für Betriebe mit TVöD, TV-L, TV TgDRV, TV VBGK).
§ 6 (3) Im TVöD BT-V / BT-E / BT-F / BT-S und BAT-KF ist der
Ausgleich für Vorfesttage und Feiertage übersichtlich.
»dienstplanmäßig ausfallen« ruft nach dem Regelungszweck und nach vereinbarten Arbeitsmuster!
TVöD BT-K und TVöD BT-B regeln nur die Vorfesttage in § 6 (3).
(6-9) Kurze Wechsel - auf Spät folgt Früh?
Rahmenzeit und Korridor
§ 49 BT-K
§ 49 BT-B
In beiden Dienstleistungsbereichen (Krankenhäuser, Betreuungseinrichtungen) greifen pauschalierende Regeln.
Dabei unterstützt unser Prüfschema
Vorfest- und Feiertage
Ein Seitenblick auf den § 7 TV-Ärzte: Vorfest- und Feiertage
Achtung: Die Verminderung der Arbeitszeit umfasst alle, die »Schichtdienst«Hinweis zu § 49 Absatz 2 Satz 1:
Schichtdienst ist jede Form der Arbeitsgestaltung kontinuierlicher oder nicht kontinuierlicher Art mit Belegschaften, bei der Arbeitnehmer nach einem bestimmten Zeitplan, auch im Rotationsturnus, sukzessive an den gleichen Arbeitsstellen eingesetzt werden, so dass sie ihre Arbeit innerhalb eines Tages oder Wochen umfassenden Zeitraums zu unterschiedlichen Zeiten verrichten müssen.
(Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung Artikel 2 Nr. 5)
leisten. Schichtarbeit im Sinne des TVöD ist ein
ungleicher Zwilling.
Feiertagsarbeit verbraucht auch Urlaubstage

Innerhalb von zwei Wochen sollen zwei arbeitsfreie Tage und davon einer auf einen Sonntag fallen.
§ 7
§ 9
Bereitschaftsdienst oder
Bereitschaftszeit
(6-8) Mehrarbeit und Überstunden.
anordnen oder am Folgetag genehmigen, dulden, erwarten …
§ 8 (1-6) Rechner für Tabellenentgelt, Zulagen und Zeitzuschläge.
Rufdienst
§ 50 BT-K
§ 49a BT-B
Überraschende Arbeitszeit
(3) Rufdienst
(5)
Wechselschichtzulagen und Teilzei
§ 46 BT-K
§ 46 BT-B
Entgelt für Bereitschaftsdienst
§ 46 BT-K
§ 46 BT-B
Faktorisierung<
§ 10 >Arbeitszeitkonten
Arbeitszeitkonten
– hier als Muster für Betriebe mit TVöD, TV-L, TV TgDRV, TV VBGK.
Arbeitszeitkonten Anlage 1 – Buchungsfreigabe. Arbeitszeitkonten Anlage 2 – das Sparbuch. Arbeitszeitkonten Anlage 3 – Freizeitausgleich.
§ 11 Teilzeit
§ 12b Die Anlage 1 Entgeltordnung (VKA) stellt ver.di umfassend online bereit. Der Tarifvertrag gruppiert jede/n automatisch ein.
§ 16 Einstufung: einschlägige Berufserfahrung
§ 17 Höhergruppieren? Oder besser noch warten? Oder Vorweggewährung der Stufenaufstiege verlangen?
§ 20 Jahressonderzahlung1
§ 21 Entgeltfortzahlung2
§ 22 (2) Krankengeldzuschuss3
§ 24 Nettoentgelt4 ermitteln
§ 26 urlaub
Urlaubanspruch umrechnen
Resturlaub?
§ 27 Zusatzurlaub
Zusätzl. Zusatzurlaub
Zusatzurlaub nicht kappen
§ 30 (4) Befristete Arbeitsverträge
§ 31 (4) Gekündigt werden und selbst kündigen
§ 37 Geltendmachungen / Ausschlussfristen
§ 38 (5) Angestellte oder Arbeiter

Excel-Werkzeuge zur Abrechnung

Interessenvertretungen überwachen, ob die Arbeitgeber richtig abrechnen. Wir helfen, die Fehler zu finden und Ansprüche geltend zu machen.
In Zellen der Excel-Tabellen signalisieren kleine rote Ecken rechts oben: Hier hilft ein hinterlegter Kommentar.
Die Tabellen sind gegen versehentliches Verändern geschützt. Im Excel-Menü über »Überprüfen / Blattschutz aufheben« macht das Kennwort »verdi« den Weg zu Anpassungen frei.

Mehr Vorschläge unter Bunter Vogelwww.mitbestimmen.schichtplanfibel.de

Tage zum fit werden!

»Lirum, larum, Löffelstiel, wer nichts lernt, der kann nicht viel.
Reiche Leute essen Speck, arme Leute essen Dreck.«

❍ Schicht­plan-Fibel extra
Pau­sen als Hebel zur Entlastung
gruen 28.09. – 30.09.2026 im Biz Saalfeld
Pau­sen verlängern in jedem Fall die betriebliche Anwesenheit der Beschäftigten, ihre Erholungswirkung aber ist in vielen Fällen fraglich. Häufig werden Pau­sen im Tagesabauf eingeschoben, wenn das Ar­beitsaufkommen es gerade zulässt. Insbesondere in den schlecht besetzten Schichten, am Wochenende, nachts oder im Bereitschaftsdienst verzichten Beschäftigte bereitwillig auf ihre Pau­sen. Deshalb empfielt die Ar­beitswissenschaft Ar­beit­ge­bern, geregelte Pau­sen zu organisieren. Das aber fällt vielen von ihnen aus vielerlei Gründen schwer. Also kümmert sich die In­ter­es­sen­ver­tre­tung besser selbst darum. Anhand von Fallbeispielen und Regelungsvorschlägen untersuchen wir, unter welchen Umständen Pau­sen für die Kolleginnen und Kollegen eine stärkende, entlastende Wirkung entfalten und erarbeiten uns Wege, bessere Pau­senregeln durchzusetzen.
 ⊗ Gesetzliche Pflichten der Ar­beit­ge­ber
 ⊗ Ar­beitswissenschaftlicher Stand zur Erholungswirkung (Kurzpausen mit begrenzter Wirkung)
 ⊗ Lage und Länge der Pau­sen
 ⊗ Pau­senräume als soziale Kristallisationspunkte
 ⊗ Bezahlte Pau­sen, Pau­sen als Ar­beits­zeit
 ⊗ Mindestbesetzungen und Dokumentationspflichten des Ar­beit­ge­bers
 ⊗ Mit­be­stim­mung der Pau­sen in den einzelnen Dienstplänen
   Referent: Tobias Michel

❍ Schicht­plan-Fibel extra – Bildungstage 2026
Konferenz zur Umsetzung der aktuellen Rechtsprechung in die betriebliche Schicht­planung
gruen 16. – 18.12.2026 Berlin Wannsee
Wir ordnen jüngste praxisrelevante Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts und der Landesarbeitsgerichte ihren betrieblichen Alltagssituationen zu. Die grobe Analyse des betrieblichen Alltags im Licht der entsprechenden Urteile führt unweigerlich zu konkreten Handlungsoptionen der In­ter­es­sen­ver­tre­tung. So entsteht eine beachtliche Sammlung alltagstauglicher Lösungsvorschläge rund um Regelungsgegenstände der Ar­beits­zeit, welche die Durchsetzung geltender Bestimmungen wesentlich erleichtert.
 ⊗ Überblick: Ar­beits­zeitverteilung zum Schutz vor Überlastung
 ⊗ Gesundheitsschutz und Entlastung
 ⊗ Teilzeit entlasten, ohne andere zu belasten
 ⊗ Mitbestimmen als Daueraufgabe
 ⊗ Aktuelle Rechtsprechung
 ⊗ Betriebliche In­ter­es­sen­ver­tre­tung außerhalb der Ar­beits­zeit
 ⊗ Handlungsmöglichkeiten der In­ter­es­sen­ver­tre­tung
   Referenten: Tobias Michel, Michael Heldt


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