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Ausgleich der Feiertagsarbeit


Feiertagsarbeit ist unangenehm. Das soll der Ausgleich wirklich ausgleichen!

Arbeitszeitgesetz   linkArbZG

§ 11    Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung

(3)  […] Werden Arbeitnehmer an einem Feiertag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von acht Wochen zu gewähren ist.

Beispiel: So ist's richtig!

Karla arbeitet am Mittwoch, obwohl das ein Feiertag ist. Gleich am Donnerstag bekommt sie als Ersatz frei. An diesen Ersatzruhetag schließt sich eine Ruhezeit von 11h 45 Minuten bis zur Spätschicht an.

  Übertrag   Mo Di Mi Do Fr Sa So Bilanz Übertrag
Karla Kowsky 0,0h  Plan  F F S S S x x 38,5h 0,0h
38,5h
7,7h, 10h
   Ist        xF          
                     
F  = Frühdienst 06:00 bis 14:15 Uhr / 7,7h
S  = Spätdienst 11:45 bis 20:00 Uhr / 7,7h
xF = Freistellung für Feiertagsarbeit (Ersatzruhetag)


§ 11    Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung

(4)  [...] der Ersatzruhetag des Absatzes 3 ist den Arbeitnehmern unmittelbar in Verbindung mit einer Ruhezeit nach § 5 zu gewähren, soweit dem technische oder linkarbeitsorganisatorische Gründe nicht entgegenstehen.

Beispiel: Britta Truk hat am Donnerstag keinen Ersatzruhetag!

Der "Ersatzruhetag" umfasst einen Kalendertag sowie eine Ruhezeit.
Brittas Werktag am Mittwoch beginnt mit dem Spätdienst am Mittwoch. Die vorgeschriebene Ruhezeit liegt danach, ab 20:00 Uhr. Sie ist mindestens 10 Stunden lang, gerne auch länger. Sie durchbricht damit die Grenze des Donnerstags.
Einer Ruhezeit ab 00:00 Freitags kommt der Frühdienst am Freitag in die Quere. Gerichte haben den Ersatzruhetag linkbeurteilt.

  Übertrag   Mo Di Mi Do Fr Sa So Bilanz Übertrag
B. Truk 0,0h  Plan  F F S S F x x 38,5h 0,0h
38,5h
7,7h, 10h
   Ist        xF          
                     
F  = Frühdienst 06:00 bis 14:45 Uhr / 7,7h
S  = Spätdienst 11:45 bis 20:00 Uhr / 7,7h
xF = Freistellung für Feiertagsarbeit (Ersatzruhetag)